Informationen zur Malerlehre
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Lehrzeit |
Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre. |
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Probezeit |
Die Probezeit beträgt in der Regel 3 Monate und kann im Einvernehmen mit dem kant.
Lehrlingsamt ausnahmsweise bis auf 6 Monate verlängert werden. |
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Lehrbeginn |
Der Lehrbeginn hat sich auf den Beginn der Berufsschule auszurichten. |
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Arbeitszeit |
Die Arbeitszeit beträgt nach saisonbedingter Erfordernis täglich 8-9 Stunden. |
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Berufsschule |
Die Berufsschule ist gemäss den kant. Bestimmungen zu besuchen. Lehrlinge mit ungenügenden
Leistungen können zu Stützunterricht verpflichtet werden. |
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Einführungskurse |
Die Einführungskurse sind obligatorisch und müssen gemäss den kant. Bestimmungen
besucht werden. |